Wer tschechische Unternehmen als Kunden oder Partner gewinnen möchte, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Welche Form der Kontaktaufnahme ist erlaubt? Die DSGVO ist kein generelles Verbot der Kaltakquise – aber zusammen mit dem tschechischen Recht und, für Absender aus Deutschland, dem UWG setzt sie klare Grenzen. Besonders streng sind die Regeln für E-Mails.
Unternehmensdaten und personenbezogene Daten
Die DSGVO schützt natürliche Personen, keine juristischen Personen. Firmenname, tschechische Identifikationsnummer (IČO), Sitz und allgemeine Kontaktangaben einer Gesellschaft, wie sie im Handelsregister oder in ARES stehen, sind daher grundsätzlich keine personenbezogenen Daten.
Anders ist es bei namentlich genannten Personen: Die Adresse jan.novak@firma.cz ist auch im B2B-Kontext ein personenbezogenes Datum. Gleiches gilt für Einzelunternehmer: Name, Geschäftsanschrift – oft identisch mit der Wohnanschrift – und Telefonnummer identifizieren eine natürliche Person.
Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage
Wer personenbezogene Daten für die Ansprache verarbeitet, stützt sich in der Regel auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Erwägungsgrund 47 erkennt an, dass Direktwerbung ein berechtigtes Interesse sein kann. Die Verarbeitung muss einen dreistufigen Test bestehen:
- Zweck: Verfolgen Sie ein echtes, konkretes geschäftliches Interesse, etwa ein passendes Angebot für eine klar umrissene Zielgruppe?
- Erforderlichkeit: Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten dafür tatsächlich nötig?
- Abwägung: Überwiegt Ihr Interesse die Rechte und vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person?
Halten Sie das Ergebnis in einer Interessenabwägung fest. Je gezielter die Ansprache – richtige Branche, richtige Region, passendes Angebot –, desto eher besteht sie den Test. Zusätzlich müssen Sie die Betroffenen nach Art. 14 DSGVO informieren, wenn Sie Daten nicht bei ihnen selbst erhoben haben, und einen Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sofort beachten.
E-Mail-Werbung: in Tschechien nur mit Einwilligung
Neben der DSGVO gilt in Tschechien das Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft, die Umsetzung der europäischen ePrivacy-Richtlinie. Nach § 7 ist die Versendung kommerzieller Mitteilungen auf elektronischem Weg grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig. Eine Ausnahme gilt für eigene Kunden: Wer eine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat, darf für eigene ähnliche Produkte werben, solange der Empfänger jederzeit einfach widersprechen kann.
Nach Auslegung der tschechischen Datenschutzbehörde ÚOOÚ gilt die Einwilligungspflicht auch gegenüber Unternehmen und auch für allgemeine Adressen wie info@firma.cz. Eine öffentlich auffindbare Adresse ist keine Einwilligung.
Werben Sie aus Deutschland, kann zusätzlich das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar sein: Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ebenfalls unzulässig, auch im B2B-Bereich.
Telefon und Post
- Telefon: Für Anrufe bei Unternehmen gelten in Tschechien weniger strenge Regeln als für E-Mails, doch die DSGVO bleibt anwendbar, sobald Sie mit Daten natürlicher Personen arbeiten. Für Werbende aus Deutschland gilt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG: Telefonwerbung gegenüber Unternehmen nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung.
- Post: Briefwerbung an Geschäftsanschriften ist der rechtlich am wenigsten heikle Weg. Wer widerspricht, wird nicht erneut angeschrieben.
Praktische Regeln für jede Ansprache
- Relevanz zuerst: Sprechen Sie nur Unternehmen an, für die Ihr Angebot objektiv sinnvoll ist.
- Quelle offenlegen: Sagen Sie, woher Sie den Kontakt haben, zum Beispiel aus einem öffentlichen Register.
- Widerspruch respektieren: Führen Sie eine Sperrliste und gleichen Sie neue Listen damit ab.
- Keine Täuschung: Absender und Anliegen müssen klar erkennbar sein.
- Dokumentieren: Halten Sie fest, warum in Ihrem Fall das berechtigte Interesse überwiegt.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ist keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.
B2B-Ansprache und DSGVO schließen sich nicht aus. Entscheidend sind ein präzise definiertes Segment, der passende Kanal und der Respekt vor Widersprüchen. Wie Sie ein solches Segment aufbauen, beschreibt B2B-Kontakte für tschechische Unternehmen finden; Umfang und Datenstand der tschechischen Daten finden Sie unter Firmendaten aus Tschechien und anderen EU-Ländern.