G 47.73 · G 47.74 · G 47.78.1

Apotheken, Optiker und Hörakustiker: Zielgruppenauswahl

Öffentliche Apotheken, Augenoptiker, Hörakustiker und Sanitätshäuser mit Orthopädie- und Rehabedarf – für Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Großhändler, Software- und Abrechnungsanbieter, Ladenbauer und Fortbildungsanbieter. Beginnen Sie mit klaren Einschluss- und Ausschlussregeln für deutsche Unternehmen. Branche, Gebiet und benötigte Kontaktfelder ergeben eine bearbeitbare Zielgruppe statt einer möglichst großen Liste.

Unsere Datenbank (Stand 21. Oktober 2026): 40.776 Unternehmen dieser Branche, davon 38.983 mit Telefonnummer.

Export der ganzen Branche: 359 € (Endpreis). Auswahlen nach Bundesland, Kreis oder eigenen Filtern kalkulieren wir auf Anfrage.

Amtliche Statistik: 18.912 Unternehmen in Deutschland laut Destatis, GENESIS-Tabelle 48112-0002 (Berichtsjahr 2024, Tabellenstand 21. September 2026). Klassen 47.73 Apotheken (14.228) und 47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln (4.684) zusammen. Augenoptiker (47.78.1) sind nicht enthalten: Die Tabelle weist sie nur zusammen mit dem übrigen Einzelhandel der Klasse 47.78 aus (20.809). Das ist die Größe des Markts, nicht der Umfang unserer Datenbank.

AngabeAnzahlAnteil
Unternehmen in unserer Datenbank40.776100 %
mit Telefonnummer38.98395,6 %
mit E-Mail-Adresse23.38257,3 %
mit Website36.39489,3 %
Preis der ganzen Branche359 €Endpreis

Was zu Apotheken, Optiker, Hörakustiker und Sanitätshäuser zählt

Statistisch gehören diese Betriebe zum Einzelhandel, nicht zum Gesundheitswesen: Apotheken stehen unter 47.73, Sanitätshäuser und Hörakustiker unter 47.74, Augenoptiker unter der Unterklasse 47.78.1. Gemeinsam ist ihnen der Verkauf von Gesundheitsprodukten an Endkunden, oft verbunden mit Beratung, Anpassung und Abrechnung mit den Krankenkassen.

Arzt- und Zahnarztpraxen, Therapie und Pflege stehen in der Branche Gesundheitswesen und Wellness, der Großhandel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten unter G 46. Betriebe, die Hilfsmittel überwiegend selbst anfertigen, können statistisch zur Herstellung medizinischer Apparate und Materialien (32.50) gehören.

WZ 2008Amtliche BezeichnungFür die Auswahl
47.73Apothekenöffentliche Apotheken, Haupt- und Filialapotheken
47.74Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln (in Verkaufsräumen)Sanitätshäuser, Hörakustiker, Reha- und Pflegebedarf
47.78.1AugenoptikerBrillen und Kontaktlinsen; die übrigen Unterklassen von 47.78 gehören zum Einzelhandel

Apothekenerlaubnis, Handwerksrolle und Kassenverträge

Alle drei Berufsgruppen sind reguliert – auf unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlich öffentlichen Verzeichnissen.

Apotheken
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 ApoG). Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist. Apothekensuchen der Landesapothekerkammern dienen vor allem dem Notdienst.
Augenoptiker und Hörakustiker
Beide sind zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Betrieb selbständig führt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; Auskunft daraus erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 6 HwO).
Sanitätshäuser
Wer Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgibt, braucht einen Vertrag mit den Krankenkassen und weist die Voraussetzungen in der Regel über eine Präqualifizierungsstelle nach (§ 126 SGB V). Ein frei nutzbares Adressverzeichnis entsteht daraus nicht.

Nicht im Export

  • Inhaber- und Filialverhältnisse zwischen Apotheken
  • Öffnungs- und Notdienstzeiten
  • Verträge mit Krankenkassen und Präqualifizierung
  • Umsatz und Zahl der eingelösten Rezepte
  • Namen von Apothekern, Meistern und Filialleitern

Diese 15 Spalten sind vorgesehen.

Apotheken, Optiker und Hörakustiker: Eine Auswahl, die Ihr Vertrieb begründen kann

Zielgruppenbriefing für Apotheken, Optiker und Hörakustiker: Prüfen Sie für jeden relevanten Code (47.73, 47.74, 47.78.1), welche Tätigkeit zu Ihrem Angebot passt und welche angrenzenden Unternehmen auszuschließen sind. Die Liste der nicht verfügbaren Merkmale lautet: Inhaber- und Filialverhältnisse zwischen Apotheken; Öffnungs- und Notdienstzeiten; Verträge mit Krankenkassen und Präqualifizierung; Umsatz und Zahl der eingelösten Rezepte; Namen von Apothekern, Meistern und Filialleitern. Verwenden Sie diese Merkmale nicht als vermeintlich bereits angewandte Filter. Übernehmen Sie die unten genannten Grenzen in Ihr Briefing und kennzeichnen Sie die verbleibende eigene Recherche.

Apotheken sind inhabergeführt: Ein Apotheker darf neben der Hauptapotheke höchstens drei Filialen betreiben. Die Standorte eines Inhabers können unterschiedliche Namen tragen und erscheinen dann als getrennte Einträge, obwohl eine Person entscheidet.

Bei Augenoptik und Hörakustik gibt es neben vielen Meisterbetrieben große Filialisten mit Hunderten Standorten. Wer Inhaber erreichen will, sollte Filialen bekannter Ketten ausschließen lassen; soweit sie am Namen erkennbar sind, ist das möglich.

Viele Betriebe bieten mehreres an: Optiker mit Hörakustik, Sanitätshaus mit Orthopädietechnik-Werkstatt. Die WZ-Position folgt dem Schwerpunkt; bei solchen Doppelangeboten empfiehlt sich die Anfrage beider Positionen.

Beispiel einer Anfrage

Wir vertreiben eine Software für die Hilfsmittelabrechnung und suchen Sanitätshäuser und Hörakustiker (47.74) in Hessen und Rheinland-Pfalz mit Telefonnummer. Filialen großer Ketten sollen nicht enthalten sein, soweit erkennbar. Bitte nennen Sie Umfang und Datenstand.

Einsatz

Wer solche Listen nutzt

Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Außendienst und Musterversand an Apotheken einer Region planen.

Software und Abrechnung

Warenwirtschaft und Abrechnungsdienste für Apotheken, Sanitätshäuser und Hörakustiker.

Ladenbau und Einrichtung

Umbau und Modernisierung von Offizin und Verkaufsraum.

Fortbildung und Fachveranstaltungen

Einladungen zu Schulungen per Brief an Betriebe einer Region.

Fragen

Apotheken, Optiker, Hörakustiker und Sanitätshäuser: häufige Fragen

Eine Versanderlaubnis erhält in Deutschland nur, wer eine Apotheke mit Erlaubnis betreibt (§ 11a ApoG). Versandapotheken sind deshalb zugleich Präsenzapotheken und als Apotheke erfasst, soweit sie in unseren Quellen erscheinen. Ein eigenes Merkmal „Versand“ enthält der Export nicht.

Ja. Augenoptiker stehen unter 47.78.1, Hörakustiker gemeinsam mit Sanitätshäusern unter 47.74. Innerhalb von 47.74 gelingt die Trennung von Hörakustik und Sanitätshaus nur über die Betriebsbezeichnung.

Nein. Sie gehören zum Gesundheitswesen (Abschnitt Q) und stehen in der Branche Gesundheitswesen und Wellness. Eine gemeinsame Auswahl beider Branchen ist auf Anfrage möglich.

Nein. Die Auswahl dokumentiert Relevanz, belegt aber weder Bedarf noch Kontaktbefugnis oder Antwortquoten. Bestätigen Sie die tatsächlich anwendbaren Kriterien und bewahren Sie Ausschlüsse mit dem Briefing auf.

18.912 Unternehmen in Deutschland laut Destatis, GENESIS-Tabelle 48112-0002 (Berichtsjahr 2024, Tabellenstand 21. September 2026). Klassen 47.73 Apotheken (14.228) und 47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln (4.684) zusammen. Augenoptiker (47.78.1) sind nicht enthalten: Die Tabelle weist sie nur zusammen mit dem übrigen Einzelhandel der Klasse 47.78 aus (20.809). Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.

40.776 Unternehmen in unserer Datenbank (Stand 21. Oktober 2026), davon 38.983 mit Telefonnummer (95,6 %), 23.382 mit E-Mail-Adresse und 36.394 mit Website. Mit regionalen Filtern sinkt die Zahl; den Umfang Ihrer Auswahl bestätigen wir vor der Bestellung.

Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 7 UWG): Fragen zu allen Branchen.

Apotheken, Optiker und Hörakustiker: Zielgruppe beschreiben