Stadtwerke in der Rechtsform einer GmbH oder AG sind im Handelsregister eingetragen und über Unternehmenswebsites sowie das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst. Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts stehen nicht im Handelsregister; sie können im MaStR erscheinen, wenn sie als Energiemarktakteure registriert sind – eine vollständige Abdeckung dieser Rechtsformen ist aber nicht garantiert.