J 62 · J 63

Adressen von IT-Unternehmen und Softwarefirmen in Deutschland

Softwareentwickler, IT-Berater, Systemhäuser, Rechenzentrums- und Hostinganbieter sowie Betreiber von Webportalen – für Personaldienstleister, Distributoren, Hersteller mit Partnerprogramm und Anbieter von Weiterbildung.

111.855 Unternehmen in Deutschland laut Destatis, Unternehmensregister, GENESIS-Tabelle 52111-0010 (Berichtsjahr 2024, Tabellenstand 21. September 2026). Abteilungen 62 Dienstleistungen der Informationstechnologie (100.858) und 63 Informationsdienstleistungen (10.997) zusammen; Verlage, Rundfunk und Telekommunikation sind nicht enthalten. Umfang, Kontaktabdeckung und Preis Ihres Exports nennen wir auf Anfrage.

Was zu IT, Software und Technologie zählt

Die Branche umfasst zwei Abteilungen des Abschnitts J „Information und Kommunikation“. Nicht dazu gehören Telekommunikationsanbieter (Abteilung 61), Verlage einschließlich der Verleger von Standardsoftware (58) und die Hersteller von Hardware, die zum Verarbeitenden Gewerbe zählen.

Die Klassen der Abteilung 62 sind breit. Ein Einzelentwickler, eine Digitalagentur und ein Softwarehaus mit mehreren hundert Beschäftigten können alle unter 62.01 stehen.

WZ 2008Amtliche BezeichnungFür die Auswahl
62.01ProgrammierungstätigkeitenSoftwareentwicklung, auch Web- und App-Entwicklung
62.02Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIT-Beratung, Systemintegration
62.03Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteBetrieb von Systemen im Kundenauftrag
62.09Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieInstallation, Support, übrige Dienste
63.11Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene TätigkeitenRechenzentren, Hosting, Anwendungsbereitstellung
63.12WebportaleBetreiber von Portalen und Suchdiensten

Kein Berufsregister – dafür fast immer ein Impressum

Für IT-Dienstleistungen braucht man in Deutschland weder eine Zulassung noch die Mitgliedschaft in einer Berufskammer. Ein amtliches Verzeichnis der Branche gibt es deshalb nicht.

Impressum nach § 5 DDG
Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, muss Name, Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Registernummer und – soweit vorhanden – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer leicht erkennbar bereithalten (§ 5 DDG). In dieser Branche ist die eigene Website die ergiebigste öffentliche Quelle.
Handelsregister
IT-Unternehmen in der Rechtsform der GmbH oder UG stehen in Abteilung B; eingetragen wird auch der Gegenstand des Unternehmens (§ 43 HRV). Er ist frei formuliert und oft weit gefasst („Entwicklung und Vertrieb von Software sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte“).
Freiberufliche IT-Fachleute
Ob ein selbstständiger Entwickler oder Berater Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, entscheidet sich im Einzelfall. Freiberufler stehen in keinem Register; sichtbar sind sie nur über ihre eigene Website.

Nicht im Export

  • Technologien, Programmiersprachen und Produkte
  • Herstellerpartnerschaften und Zertifizierungen
  • Zahl der Entwickler und Umsatz
  • Namen von Geschäftsführern oder technischen Leitern als eigene Spalte
  • Kundenbranchen und Referenzen

Diese 15 Spalten sind vorgesehen.

Der Code sagt, dass ein Unternehmen IT macht – nicht, welche

Programmiersprache, eingesetzte Plattform, Herstellerpartnerschaft oder Branchenfokus sind keine Merkmale der Klassifikation. Wer „SAP-Beratungen“ oder „Shopify-Agenturen“ sucht, findet dafür keinen Code. Die Kurzbeschreibung der Tätigkeit aus der Website kann einen Hinweis geben; ein verlässlicher Filter ist sie nicht.

Nach einer Umfirmierung oder Sitzverlegung stimmt der Registereintrag sofort, die Website oft erst später. Wo beide Quellen sich widersprechen, kommt es auf das Datum des Datenstands an.

Sitzt ein Unternehmen in einer Bürogemeinschaft, einem Gründerzentrum oder an der Adresse eines Büroservice, teilen sich mehrere Firmen eine Anschrift. Das ist kein Fehler der Liste. Für Briefwerbung ist die Firma in der Anschriftenzeile deshalb unverzichtbar.

Beispiel einer Anfrage

Wir sind ein Distributor für IT-Sicherheitslösungen und suchen Systemhäuser und IT-Dienstleister (62.02, 62.03, 62.09) in Baden-Württemberg und Hessen mit Website und Telefonnummer als mögliche Vertriebspartner. Einzelunternehmen möchten wir getrennt ausgewiesen haben.

Einsatz

Wer solche Listen nutzt

Hersteller und Distributoren

Mögliche Vertriebs- und Implementierungspartner in einer Region finden.

Personaldienstleister

Unternehmen einer Stadt, die als Auftraggeber für Projektpersonal in Frage kommen.

Weiterbildung und Zertifizierung

Schulungsprogramm per Brief an IT-Dienstleister eines Bundeslands.

Standort- und Wirtschaftsförderung

Bestand der IT-Wirtschaft nach Kreis als Grundlage für Clusteranalysen.

Fragen

IT, Software und Technologie: häufige Fragen

Nicht trennscharf. Die Klasse 62.01 enthält alle drei. Die Rechtsform (GmbH, UG, AG gegenüber Einzelunternehmen) ist der einzige Filter, der sich sicher anwenden lässt; er trennt nach Organisationsform, nicht nach Geschäftsmodell.

Ein eigenes Merkmal „Start-up“ gibt es nicht; das Gründungsdatum ist keine Spalte des vorgesehenen Exports. Ein junges Unternehmen kann nur enthalten sein, wenn der Datenstand nach seiner Gründung liegt und es in den Quellen des Datensatzes erscheint.

Nein. Die Veröffentlichung im Impressum ist eine gesetzliche Pflicht und keine Einwilligung in Werbung. Für Werbe-E-Mails verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch zwischen Unternehmen.

111.855 Unternehmen in Deutschland laut Destatis, Unternehmensregister, GENESIS-Tabelle 52111-0010 (Berichtsjahr 2024, Tabellenstand 21. September 2026). Abteilungen 62 Dienstleistungen der Informationstechnologie (100.858) und 63 Informationsdienstleistungen (10.997) zusammen; Verlage, Rundfunk und Telekommunikation sind nicht enthalten. Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.

Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 7 UWG): Fragen zu allen Branchen.

Softwarehäuser, Systemhäuser oder Hoster?